AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Nach Buchung einer Tour bekommt der Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt, eine Email als Bestätigung. Mit der Buchung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Tour von Stadtkernobst per Email bestätigt wird. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien, Kunde und Stadtkernobst, den Auftrag als verbindlichen Vertrag an.
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    Reisemittler und Leistungsträger von Stadtkernobst (z.B. Bus- und Limousinenunternehmen, Restaurants, Guides) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Stadtkernobst hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von Stadtkernobst stehen.
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  2. Der Gästeführer wartet in der Regel 15 Min. am vereinbarten Treffpunkt. Ist der Gästeführer nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemüht sich Stadtkernobst, Ihnen einen anderen Gästeführer zu vermitteln.
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  3. Der Gästeführer haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst verursacht wurden.
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  4. Der Gästeführer haftet nicht für Schäden, die nicht durch seine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht worden sind.
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  5. Stadtkernobst haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt.
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  6. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch.
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  7. Stadtkernobst haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln. Stadtkernobst  haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Stadtkernobst herbeigeführt worden ist bzw. Stadtkernobst allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den Preis der Veranstaltung beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
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  8. Stadtkernobst haftet nicht für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Mietfahrräder, Theater- und Ausstellungsbesuche, Bewirtungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, usw.) wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Vertragsleistungen sind. Stadtkernobst haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Limousinen-, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Restaurantbesuche, usw.). Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von Stadtkernobst angeboten werden, wird die Beförderung nicht von Stadtkernobst selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.
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  9. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet und dass Stadtkernobst keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt. Die Touren können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer/innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.
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  10. Die Teilnahme an Führungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.
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  11. Betreten von Gebäuden: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Gebäuden oder umfriedeten Grundstücken im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt. Bei Industrieanlagen mit typischen Einbauten, Treppen und Rohretagen muss der Gast vor der Führung eine Haftungsausschlusserklärung unterschreiben. Das Betreten der Hochofenanlage, hier Skywalk genannt, geschieht auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt innerhalb der Hochofenanlage ist ausschließlich in der geschlossenen Gruppe und in unmittelbarer Nähe des Gästeführers sowie auf den erkennbar hergerichteten Wegen erlaubt. Ungesicherte, eingezäunte oder abgetrennte Geländebereiche oder auch Geländebereiche, die nicht ausdrücklich vom Gästeführer als zugänglich ausgewiesen wurden, dürfen nicht betreten werden, da Lebensgefahr besteht. Mögliche Unebenheiten, Stolperkanten sind zu beachten. Hinweisschilder und Anweisungen des Gästeführers sind unbedingt zu beachten. Das Tragen von festem Schuhwerk wird für das Betreten des Bereichs Hochofenanlage vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass auf einigen Wegen kein oder nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt. Fotografieren ist für den privaten, nicht kommerziellen Zweck gestattet. Die Nutzung eines Stativs ist nicht erlaubt. Lediglich in speziellen Foto-Führungen darf ein Stativ verwendet werden. Kommerzielle Fotoaufnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch NRW urban. In der gesamten Hochofenanlage gilt absolutes und striktes Rauchverbot, dieses umfasst auch die sogenannte E-Zigarette.
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  12. Stornobedingungen: Eine kostenlose Stornierung ist bis 14 Tage vor Führungsbeginn kostenlos. Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen. Danach fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50 % an. Ab 7 Tage vor Führungsbeginn ist der Führungspreis in voller Höhe zu zahlen. Die Stornierungsgebühr bezieht sich auf den Preis der Führung, nicht auf die kulinarischen Aufschläge oder Umlagen.